Spartenübergreifendes (alle Sparten betreffend)
Über 110 Jahre im VfB Langenhagen
Loni und Gerd feiern Vereinsjubiläum
Ostergruß
OsterAktivTage 2023: Der VfB ist dabei - Du auch?
VfB sagt Danke!
Ehrenamtliche frühstücken gemeinsam
Festtagsgruß
Tagesordnung der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 20.11.2022
Hiermit informieren wir über die Tagesordnung der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 20.11.2022:
Der VfB ist dabei – Sportsommer im CCL
Kampfsport bei den Sporttagen
Sperrung der großen Halle der Friedrich-Ebert-Schule aufgehoben!
Die große Halle der Friedrich-Ebert-Schule wurde wieder für den Sportbetrieb freigegeben. Ab morgen, 28.09.2022 kann dort wieder regulär Training stattfinden.
Sport-Sommer im CCL – und der VfB ist dabei!
Am 16. September 2022 tauschen die Sportlerinnen und Sportler der Aikido-, Judo- und Vovinamsparte die Sporthalle gegen das CCL. Wer sich für das spannende Training dieser Kampfkünste und Kampfsportarten interessiert, ist herzlich zum Zusehen eingeladen. Zu finden sind wir zwischen 16 Uhr und 20 Uhr hinter dem Brunnen im neuen CCL!
An diesem Tag findet für die Judoka kein Training in der Friedrich-Ebert-Schule statt.
Termine außerordentliche Spartenversammlungen und außerordentliche Delegiertenversammlung
Hallensperrung aufgehoben
SV-Kurs beim VfB
Selbstverteidigung für Mädchen und Frauen ab 16 Jahren
Ausschreibung - Selbstverteidigungskurs für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren in Langenhagen
Neue Coronaverordnung tritt am 04.03.2022 in Kraft
Ab dem 4. März 2022 gelten für den Sportbetrieb keine Zugangsbeschränkungen mehr. Allerdings ist immer noch im Gebäude (auch in Umkleiden und Duschen) eine FFP2 Maske zu tragen, Kinder unter 14 Jahren können stattdessen auch eine Alltagsmaske tragen. Wir informieren an dieser Stelle, wenn es kurzfristig zu Änderungen dieser Regeln kommt.
Weitere Details können dem aktuellen Infobrief entnommen werden.
Inkrafttreten der 3G-Regel
Ab sofort gilt für den gesamten Vereinssport in Hallen 3G, d. h. man muss vor dem Zutritt einen Geimpft- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen negativen "Bürgertest" (ein Selbsttest reicht nicht aus) vorlegen. Dies gilt weiterhin nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Weiterhin muss im gesamten Gebäude außer bei der Sportausübung eine FFP2 Maske getragen werden, Kinder unter 14 Jahren dürfen auch eine Alltagsmaske tragen.
Weihnachtsgruß des Vorstands
Liebe Mitglieder, liebe Trainerinnen und Trainer, liebe Ehrenamtliche,
ein weiteres Sportjahr geprägt durch die Einschränkungen der Pandemie neigt sich für den VfB Langenhagen dem Ende entgegen. Trotzdem sollten wir auch 2021 zu den Sportjahren zählen, denn Sport war – wenn auch immer noch eingeschränkt - möglich.
Inkrafttreten der 2G+ Regel - Update 13.12.2021
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt in Sporthallen die 2G+ Regel. Das heißt, dass man das Gebäude nur betreten darf, wenn man einen Geimpft- oder Genesenennachweis vorlegen kann und ein negatives Testergebnis. Der Test kann im Testzentrum (o.ä.) gemacht werden („Bürgertest“) oder es erfolgt ein gemeinsamer Test vor Ort unter Aufsicht der Trainerin oder des Trainers in Absprache mit diesem. Die Trainerin oder der Trainer ist nicht verpflichtet diesen Test zu beaufsichtigen, daher ist diese Möglichkeit individuell mit ihr oder ihm abzusprechen. Der Selbsttest ist in diesem Fall selbst mitzubringen. Er wird nicht bescheinigt!
Seit dem 13. Dezember 2021 kann der aktuelle Nachweis einer negativen Testung durch den Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster“) ersetzt werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen, da von einer Testung in Kitas und Schulen ausgegangen wird.
Generell muss im Gebäude bis 14 Jahren mindestens eine Alltagsmaske getragen werde und ab 14 Jahren eine FFP2-Maske bzw. eine gleichwertige (auch in den Umkleiden und Duschen).
Das Begleiten von Kindern in das Gebäude ist nur unter Vorlage eines Geimpft- oder Genesenennachweises möglich sowie der zusätzlichen Vorlage eines aktuellen „Bürgertests“ mit negativem Ergebnis oder „Booster-Nachweis“.
Inkrafttreten der 2G+ Regel
Ab dem 1. Dezember 2021 gilt in Sporthallen die 2G+ Regel. Das heißt, dass man das Gebäude nur betreten darf, wenn man einen Geimpft- oder Genesenennachweis vorlegen kann und ein negatives Testergebnis. Der Test kann im Testzentrum (o.ä.) gemacht werden („Bürgertest“) oder es erfolgt ein gemeinsamer Test vor Ort unter Aufsicht der Trainerin oder des Trainers in Absprache mit diesem. Die Trainerin oder der Trainer ist nicht verpflichtet diesen Test zu beaufsichtigen, daher ist diese Möglichkeit individuell mit ihr oder ihm abzusprechen. Der Selbsttest ist in diesem Fall selbst mitzubringen. Er wird nicht bescheinigt!
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen, da von einer Testung in Kitas und Schulen ausgegangen wird.
Generell muss im Gebäude bis 14 Jahren mindestens eine Alltagsmaske getragen werde und ab 14 Jahren eine FFP2-Maske bzw. eine gleichwertige (auch in den Umkleiden und Duschen).
Bisher steht nicht zu 100 % fest, ob der Selbsttest unter Aufsicht ausreichend ist (laut Veröffentlichungen in der Tagespresse ist dies so), sollte es hier noch Änderungen geben, werden wir umgehend die Info weitergeben.
Das Begleiten von Kindern in das Gebäude ist nur unter Vorlage eines Geimpft- oder Genesenennachweises möglich sowie der zusätzlichen Vorlage eines aktuellen „Bürgertests“ mit negativem Ergebnis.
Danni überrascht
Viel zu oft kommt eine angemessene Wertschätzung und Danksagung im Ehrenamt zu kurz. Hier hat nun der Landessportbund Niedersachsen einen Weg gefunden: „Ehrenamt (wird) überrascht.“