Vorstand
Tagesordnung der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 20.11.2022
Hiermit informieren wir über die Tagesordnung der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 20.11.2022:
Termine außerordentliche Spartenversammlungen und außerordentliche Delegiertenversammlung
SV-Kurs beim VfB
Selbstverteidigung für Mädchen und Frauen ab 16 Jahren
Ausschreibung - Selbstverteidigungskurs für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren in Langenhagen
Neue Coronaverordnung tritt am 04.03.2022 in Kraft
Ab dem 4. März 2022 gelten für den Sportbetrieb keine Zugangsbeschränkungen mehr. Allerdings ist immer noch im Gebäude (auch in Umkleiden und Duschen) eine FFP2 Maske zu tragen, Kinder unter 14 Jahren können stattdessen auch eine Alltagsmaske tragen. Wir informieren an dieser Stelle, wenn es kurzfristig zu Änderungen dieser Regeln kommt.
Weitere Details können dem aktuellen Infobrief entnommen werden.
Inkrafttreten der 3G-Regel
Ab sofort gilt für den gesamten Vereinssport in Hallen 3G, d. h. man muss vor dem Zutritt einen Geimpft- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen negativen "Bürgertest" (ein Selbsttest reicht nicht aus) vorlegen. Dies gilt weiterhin nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Weiterhin muss im gesamten Gebäude außer bei der Sportausübung eine FFP2 Maske getragen werden, Kinder unter 14 Jahren dürfen auch eine Alltagsmaske tragen.
Weihnachtsgruß des Vorstands
Liebe Mitglieder, liebe Trainerinnen und Trainer, liebe Ehrenamtliche,
ein weiteres Sportjahr geprägt durch die Einschränkungen der Pandemie neigt sich für den VfB Langenhagen dem Ende entgegen. Trotzdem sollten wir auch 2021 zu den Sportjahren zählen, denn Sport war – wenn auch immer noch eingeschränkt - möglich.
Inkrafttreten der 2G+ Regel - Update 13.12.2021
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt in Sporthallen die 2G+ Regel. Das heißt, dass man das Gebäude nur betreten darf, wenn man einen Geimpft- oder Genesenennachweis vorlegen kann und ein negatives Testergebnis. Der Test kann im Testzentrum (o.ä.) gemacht werden („Bürgertest“) oder es erfolgt ein gemeinsamer Test vor Ort unter Aufsicht der Trainerin oder des Trainers in Absprache mit diesem. Die Trainerin oder der Trainer ist nicht verpflichtet diesen Test zu beaufsichtigen, daher ist diese Möglichkeit individuell mit ihr oder ihm abzusprechen. Der Selbsttest ist in diesem Fall selbst mitzubringen. Er wird nicht bescheinigt!
Seit dem 13. Dezember 2021 kann der aktuelle Nachweis einer negativen Testung durch den Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster“) ersetzt werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen, da von einer Testung in Kitas und Schulen ausgegangen wird.
Generell muss im Gebäude bis 14 Jahren mindestens eine Alltagsmaske getragen werde und ab 14 Jahren eine FFP2-Maske bzw. eine gleichwertige (auch in den Umkleiden und Duschen).
Das Begleiten von Kindern in das Gebäude ist nur unter Vorlage eines Geimpft- oder Genesenennachweises möglich sowie der zusätzlichen Vorlage eines aktuellen „Bürgertests“ mit negativem Ergebnis oder „Booster-Nachweis“.
Inkrafttreten der 2G+ Regel
Ab dem 1. Dezember 2021 gilt in Sporthallen die 2G+ Regel. Das heißt, dass man das Gebäude nur betreten darf, wenn man einen Geimpft- oder Genesenennachweis vorlegen kann und ein negatives Testergebnis. Der Test kann im Testzentrum (o.ä.) gemacht werden („Bürgertest“) oder es erfolgt ein gemeinsamer Test vor Ort unter Aufsicht der Trainerin oder des Trainers in Absprache mit diesem. Die Trainerin oder der Trainer ist nicht verpflichtet diesen Test zu beaufsichtigen, daher ist diese Möglichkeit individuell mit ihr oder ihm abzusprechen. Der Selbsttest ist in diesem Fall selbst mitzubringen. Er wird nicht bescheinigt!
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen, da von einer Testung in Kitas und Schulen ausgegangen wird.
Generell muss im Gebäude bis 14 Jahren mindestens eine Alltagsmaske getragen werde und ab 14 Jahren eine FFP2-Maske bzw. eine gleichwertige (auch in den Umkleiden und Duschen).
Bisher steht nicht zu 100 % fest, ob der Selbsttest unter Aufsicht ausreichend ist (laut Veröffentlichungen in der Tagespresse ist dies so), sollte es hier noch Änderungen geben, werden wir umgehend die Info weitergeben.
Das Begleiten von Kindern in das Gebäude ist nur unter Vorlage eines Geimpft- oder Genesenennachweises möglich sowie der zusätzlichen Vorlage eines aktuellen „Bürgertests“ mit negativem Ergebnis.
Ehrungen im VfB Langenhagen
Alle ausstehenden Sitzungen haben inzwischen stattgefunden
Ostergruß des Vorstands
Zunächst einmal möchten wir all unseren Mitgliedern und Ehrenamtlichen ein schönes und erholsames Osterfest wünschen.
Neuer Vorstand im VfB Langenhagen
Sitzung unter Pandemiebedingungen
Weihnachtsgruß des Vorstands
Liebe Mitglieder, liebe Trainerinnen und Trainer, liebe Ehrenamtliche,
ein ereignisreiches Sportjahr geht für den VfB Langenhagen zuende – aber kann man es überhaupt Sportjahr nennen?
Aussetzung des Trainingsbetriebs
Ab dem 02.11.2020 bis voraussichtlich zum 30.05.2021 wird entsprechend der von Bund und Ländern beschlossenen Regeln zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie der gesamte Sportbetrieb im VfB Langenhagen eingestellt. Etwaige kurzfristige Änderungen geben wir zeitnah bekannt.
Infobriefe zum Training nach den Sommerferien
Der Vorstand und die Spartenleitungen informieren in den folgenden Infobriefen über den Trainingsbetrieb nach den Sommerferien:
Sommergruß an unsere Mitglieder
Liebe VfBler, liebe VfB-Kids,
ereignisreiche Wochen und Monate liegen hinter uns und wir vermissen alle unser Training und unsere Gruppen. Aber so langsam gibt es immer mehr Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Die bevorstehenden Sommerferien sind daher ein guter Anlass, euch ein paar kurze Worte mit auf den Weg zu geben.
Verschiebung der Delegiertenversammlung
Liebe Delegierte,
liebe Spartenleitungen,
liebe Ehrenratsmitglieder,
liebe Kassenprüfer,
liebe Vereinsmitglieder,
es wird niemanden, der die aktuelle Entwicklung verfolgt, überraschen, dass wir die für den 19. April 2020 geplante Delegiertenversammlung verschieben müssen. Derzeit herrscht in Niedersachsen ein Verbot von (unter anderem) Vereinsversammlungen und -veranstaltungen, welches vorläufig bis zum 18. April befristet ist. Es erscheint nicht wahrscheinlich, dass diese Beschränkungen danach auf einen Schlag vollständig aufgehoben werden. Eine ausführliche Begründung unserer Entscheidung, die Delegiertenversammlung auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 zu verschieben, entnehmt ihr bitte dem angehängten ausführlichen Schreiben.
Nach aktuellem Stand ruht auch der Trainingsbetrieb bis einschließlich 19. April 2020, also fast eine Woche über das Ende der Osterferien hinaus. Ob ab dem 20. April der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersagen.
Lasst uns gemeinsam auf eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung hoffen, so dass möglichst viele Mitmenschen verschont bleiben und wir in absehbarer Zeit unseren Vereinsbetrieb wieder aufnehmen können.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand