Inkrafttreten der 3G-Regel
Ab sofort gilt für den gesamten Vereinssport in Hallen 3G, d. h. man muss vor dem Zutritt einen Geimpft- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen negativen "Bürgertest" (ein Selbsttest reicht nicht aus) vorlegen. Dies gilt weiterhin nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Weiterhin muss im gesamten Gebäude außer bei der Sportausübung eine FFP2 Maske getragen werden, Kinder unter 14 Jahren dürfen auch eine Alltagsmaske tragen.